Spanien hat im Jahr 2026 bereits sein erstes Todesopfer durch geschlechtsspezifische Gewalt zu beklagen. Ein Gericht in Cazorla hat Untersuchungshaft ohne Kaution gegen den mutmaßlichen Täter im Mordfall an Pilar angeordnet. Die 38-jährige Frau wurde am vergangenen Sonntag im andalusischen Quesada getötet. Die Behörden haben die Tat inzwischen offiziell als Femizid bestätigt.

Tat trotz bestehender Schutzmaßnahmen

Pilar und der 61-jährige Tatverdächtige, beide spanische Staatsangehörige, waren seit rund einem Jahr getrennt. Gegen den Mann bestand eine gerichtliche Kontakt- und Näherungsverbotsanordnung. Dennoch soll er seine ehemalige Partnerin mit einem Messer getötet haben. Ihr lebloser Körper wurde in einem abgelegenen Gebiet nahe des Ortszentrums von Quesada gefunden. Nach Angaben der Delegación del Gobierno contra la Violencia de Género lagen bereits Anzeigen wegen Misshandlung gegen den mutmaßlichen Täter vor. Er war im September des vergangenen Jahres von demselben Gericht wegen häuslicher Gewalt gegen Pilar verurteilt worden.

Die Zivil- und Untersuchungsabteilung des Gerichts von Cazorla, zuständig für Gewalt gegen Frauen, ermittelt nun wegen Totschlags sowie wegen Verstoßes gegen die richterliche Schutzanordnung. Das Tribunal Superior de Justicia de Andalucía bestätigte die Anordnung der Untersuchungshaft.

Politische Verurteilung und Hilfe für Angehörige

Die Tat hat auf regionaler wie nationaler Ebene große Betroffenheit ausgelöst. Die andalusische Sozial- und Gleichstellungsministerin verurteilte das Verbrechen scharf und kündigte an, dass der Krisen-Psychologiedienst des Instituto Andaluz de la Mujer für die Familie der Getöteten aktiviert wurde. Zugleich wurde bekannt, dass Pilar keine Nutzerin der Beratungsangebote des Instituts oder der kommunalen Frauenberatungsstellen war – ein Umstand, der erneut Fragen nach Reichweite und Zugänglichkeit bestehender Hilfestrukturen aufwirft.

Auch der spanische Regierungsdelegierte in Andalusien, Pedro Fernández, betonte die Verantwortung des sozialen Umfelds. Oft seien Betroffene nicht mehr in der Lage, selbst Hilfe zu suchen oder Anzeige zu erstatten. Angehörige, Freundinnen, Freunde und Nachbarn spielten daher eine entscheidende Rolle, um frühzeitig Alarm zu schlagen.

Femizide in Spanien: Zahlen und strukturelle Probleme

Mit dem Tod von Pilar steigt die Zahl der offiziell erfassten Femizide in Spanien seit Beginn der statistischen Erhebung im Jahr 2003 auf 1.342 Opfer. Allein im Jahr 2025 wurden landesweit 46 Frauen von (Ex-)Partnern getötet, 14 davon in Andalusien.

Spanien gilt international zwar als Vorreiter im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt – unter anderem durch spezialisierte Gerichte und ein eigenes Gewaltschutzgesetz. Dennoch zeigt der aktuelle Fall erneut die Grenzen von Schutzanordnungen: Kontaktverbote und Anzeigen reichen nicht immer aus, um Frauen effektiv zu schützen, insbesondere dann, wenn Täter bereits wegen Gewalt vorbestraft sind. Expertinnen und Experten fordern seit Jahren eine bessere Risikoanalyse, intensivere Täterüberwachung sowie mehr Präventionsarbeit im sozialen Umfeld der Betroffenen.

Vergleich zu Deutschland

Trotz der erschütternden Tat liegt die Zahl der Femizide in Spanien seit Jahren deutlich unter der in Deutschland. Während Spanien 2025 offiziell 46 getötete Frauen durch Partner oder Ex-Partner verzeichnete, lag die Zahl in Deutschland im selben Zeitraum bei über 150 Fällen. Bezogen auf die Bevölkerungszahl ist die Rate geschlechtsspezifischer Tötungen in Spanien damit erheblich niedriger.

Fachleute führen diesen Unterschied unter anderem auf das bereits 2004 eingeführte umfassende Gesetz gegen geschlechtsspezifische Gewalt, spezialisierte Gerichte sowie eine stärkere gesellschaftliche Sensibilisierung zurück. Der aktuelle Fall zeigt jedoch, dass selbst vergleichsweise gut ausgebaute Schutzsysteme keinen vollständigen Schutz garantieren – insbesondere dann nicht, wenn bestehende Kontaktverbote missachtet werden.

Hilfe bei Gewalt – anonym und rund um die Uhr

Frauen, die von Gewalt betroffen sind oder Gewalt befürchten, können in Spanien jederzeit Hilfe in Anspruch nehmen:

  • Notruf: 112
  • Polizei: 091 (Policía Nacional), 062 (Guardia Civil)
  • Hilfetelefon: 016 (kostenlos, anonym, erscheint nicht auf der Telefonrechnung)
  • WhatsApp: 600 000 016
  • Online-Beratung: per E-Mail und Chat über die offizielle Website gegen geschlechtsspezifische Gewalt

Behörden appellieren eindringlich auch an das Umfeld: Wer Anzeichen von Misshandlung erkennt, sollte nicht wegsehen, sondern Hilfe organisieren – im Zweifel kann das Leben retten.

Bild: Versammlung und Schweigeminute vor den Toren des Rathauses von Quesada in Jaén. Quelle: EFE