Die Junta de Andalucía hat für die Provinz Málaga zwei Programme mit zusammen 14 planmäßigen Kontrollen von Wassernutzungen im Jahr 2026 veröffentlicht. Acht Inspektionen entfallen auf das andalusische Mittelmeer-Einzugsgebiet, sechs auf den zur Provinz gehörenden Teil des Einzugsgebiets von Guadalete und Barbate. Die Zahl beschreibt jedoch nicht die gesamte Kontrolltätigkeit: Zusätzliche Prüfungen sind möglich, und wie viele Inspektionen bereits stattgefunden haben, geht aus den Plänen nicht hervor.

Die Beschlüsse stammen vom 26. Oktober und wurden am 5. November 2026 im andalusischen Amtsblatt BOJA veröffentlicht. Beide Programme gelten bis zum 31. Dezember 2026. Damit liegen die veröffentlichten Jahresprogramme erst knapp zwei Monate vor Jahresende vor. Einen Grund für diesen Zeitpunkt nennen die vorliegenden Informationen nicht.

Was im Mittelmeergebiet geprüft werden soll

Der größte Teil der Provinz fällt unter das Kontrollprogramm für das Mittelmeer-Einzugsgebiet. Dieses umfasst laut Beschluss 91,4 Prozent der Provinzfläche und ist auch für die Costa del Sol maßgeblich.

Von den acht dort vorgesehenen Inspektionen ist jeweils eine vier unterschiedlichen Kategorien zugeordnet: Wassernutzungen, deren Genehmigung abgelehnt wurde, bereits sanktionierte Nutzungen, Grundwasserentnahmen sowie Nutzungen, die die Versorgung von Ortschaften beeinflussen können. Vier weitere Kontrollen betreffen sonstige Wassernutzungen.

Die Kontrolleure sollen unter anderem Messanlagen überprüfen und feststellen, ob die jeweiligen Auflagen eingehalten werden. Außerdem sollen sie prüfen, ob trotz abgelehnter oder erloschener Nutzungsrechte weiterhin Wasser entnommen wird. Welche konkreten Anlagen oder Rechteinhaber kontrolliert werden sollen, nennt das veröffentlichte Mittelmeer-Programm nicht.

Warum 14 keine Obergrenze ist

Für den kleineren Málaga-Anteil des Guadalete-Barbate-Gebiets sieht das zweite Programm sechs planmäßige Inspektionen vor. Zusammen ergeben beide Pläne somit 14 vorgesehene Prüfungen – nicht aber eine Bilanz bereits erledigter Kontrollen.

Im Mittelmeer-Programm sind zusätzliche Kontrollen ausdrücklich vorgesehen, etwa nach Anzeigen, bei Notfällen oder im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren. Aus der veröffentlichten Planungszahl lässt sich deshalb weder die tatsächliche Zahl aller Kontrollen noch deren Umfang im gesamten Jahr ableiten. Ohne Vergleichsdaten lässt sich auch nicht belastbar beurteilen, ob die vorgesehene Kontrolltätigkeit ausreichend ist.

Was das für Wassernutzer bedeutet

Unmittelbar relevant sind die Programme vor allem für Inhaber von Wasserentnahmerechten und Betreiber entsprechender Anlagen. Für sie stehen die Einhaltung ihrer Nutzungsbedingungen und die Überprüfung der Messtechnik im Mittelpunkt. Die mögliche Bedeutung einer Entnahme für die Versorgung von Ortschaften ist ebenfalls ein Auswahlkriterium.

Anders als Angaben zu den Füllständen der andalusischen Stauseen beschreiben diese Programme nicht die verfügbaren Wasservorräte, sondern die behördliche Aufsicht über deren Nutzung. Offen bleiben insbesondere die Zahl bereits abgeschlossener Inspektionen und der Umfang zusätzlicher, außerplanmäßiger Kontrollen.