Andalusien hat am heutige Dienstag beschlossen, alle Gesundheitsbezirke in den drei Provinzen Córdoba, Sevilla und Málaga auf die Covid-Warnstufe 2 anzuheben, während in den übrigen fünf Provinzen Almeria, Cádiz, Granada, Huelva und Jaen die Warnstufe 1 beibehalten wird. Diese Anhebung bedeutet allerdings keine neuen Einschränkungen der Kapazitäten und Öffnungszeiten von Geschäften, Hotels, des Nachtlebens und anderer Aktivitäten bedeutet.

Dies wurde von den territorialen Ausschüssen in den acht Provinzen beschlossen, die am Dienstag zusammenkamen, um die epidemiologischen Daten in ihren jeweiligen Geltungsbereichen zu analysieren, wie der regionale Minister für Gesundheit und Familien, Jesús Aguirre, auf der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung des Regierungsrats berichtete. In den Bezirken der Provinzen Córdoba, Huelva, Jaen, Málaga und Sevilla galt bereits seit Samstag, den 18. Dezember, die Alarmstufe 1, während die Provinzen Almeria, Cádiz und Huelva weiterhin auf Stufe 0 blieben.

Die neue Verordnung der Covid-Warnstufen 1 und 2, die am 17. Dezember vom regionalen Gesundheitsministerium verabschiedet wurde, hebt die in der vorherigen Verordnung geltenden Beschränkungen der Öffnungszeiten und des Fassungsvermögens auf und legt für Kinos, Theater und Einrichtungen, die für öffentliche Aufführungen genutzt werden, lediglich fest, dass „die Bewegung von Personen in den Räumlichkeiten so organisiert werden muss, dass der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand eingehalten wird, Das Öffnen der Türen muss so rechtzeitig erfolgen, dass ein gestaffelter Zugang möglich ist, und das Verlassen des Publikums muss ebenfalls nach Zonen gestaffelt sein, so dass der Sicherheitsabstand zwischen den Personen gewährleistet ist, und durch eine geeignete Beschilderung angezeigt werden“.

Im Falle von öffentlichen Veranstaltungen oder Massenveranstaltungen sieht die neue Gesundheitsverordnung vor, dass „die Verwendung von Masken obligatorisch ist, auch wenn die Veranstaltungen unter freiem Himmel stattfinden“ und dass „unabhängige Sektoren mit maximal 1.000 Personen festgelegt werden müssen, wobei die Sicherheits- und Evakuierungsvorschriften jederzeit einzuhalten sind“, wobei „für jeden Sektor mit unabhängigen Diensten ein Zugangspunkt festgelegt werden muss“, obwohl „eine Risikobewertung durch die Gesundheitsbehörde nicht erforderlich ist“. Foto: Anna Shvets