Die Warnausschüsse des öffentlichen Gesundheitswesens der acht andalusischen Provinzen haben am heutigen Mittwoch beschlossen, in acht andalusischen Gemeinden die nächtliche Bewegungsfreiheit von 2.00 bis 7.00 Uhr einzuschränken, da die zulässige Zahl der kumulierten Fälle von Covid-19 pro 100.000 Einwohner überschritten wurde. Von den Ausgangssperren sind – zumindest für eine Woche – die Städte Conil de la Frontera und Paterna de Rivera in der Provinz Cádiz, Punta Umbría (Huelva), Mengíbar (Jaén), Campillos (Málaga) und die sevillanischen Gemeinden Marchena, Tocino und El Cuervo betroffen. Foto: Alexander Popov