Mit Spannung wurden die neuen Maßnahmen vom 10.12. erwartet. Doch im Hinblick auf die touristische Einreise nach Andalusien hat sich nichts geändert. Wie das Auswärtige Amt auf seiner Website mitteilt, wurde das Verbot der touristische Einreise bis 10.01.21 verlängert. Eine Ausnahme bilden die Weihnachtstage vom 23.12. bis zum 06.01., an denen es erlaubt ist, Familienangehörige zu besuchen:

„Für Andalusien wurde das seit dem 30. Oktober 2020 bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 10. Januar 2021 verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Zwischen dem 23. Dezember 2020 und 6. Januar 2021 sind außerdem Ein- und Ausreisen zum Besuch von Familienangehörigen erlaubt. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Bewegungen und Fahrten innerhalb einer Provinz sind ab dem 12. Dezember 2020, 0 Uhr, wieder erlaubt und ab dem 18. Dezember 2020 auch wieder innerhalb ganz Andalusiens. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 7 Uhr, ab dem 18. Dezember 2020 von 23 bis 6 Uhr, in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember 2020 und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar 2021 gilt die Ausgangssperre erst ab 1.30 Uhr.“

Wenn Sie abklären wollen, ob Ihre Einreisegründe triftige Gründe sind, wenden Sie sich am Besten an das deutsche Konsultat in Málaga unter der Nummer: +34 952 36 35 91. Anfragen können Sie auch über dieses Formular stellen.