Die Oberste Staatsanwaltschaft von Andalusien hat zwei Stellungnahmen zu den Sperrungen von Montefrío (Granada) und La Campana (Sevilla) abgegeben, die an diesem Freitag an die Kammer für Verwaltungsstreitigkeiten des Obersten Gerichtshofs von Andalusien zur Entscheidung weitergeleitet wurden. Die Oberstaatsanwaltschaft, koordiniert von den Zentralen in Granada und Sevilla, ratifiziert damit die am vergangenen Mittwoch vom Ministerium für Gesundheit und Familie erlassene Anordnung, diese Gemeinden – die einzigen beiden andalusischen, in denen diese Maßnahme in Kraft ist – abzusperren. Foto: Spencer Means