In Andalusien haben nach Angaben des Bildungsministeriums 24 Schülerinnen und Schüler seit dem 1. September 2026 im Zusammenhang mit dem neuen Anti-Mobbing-Verfahren die Schule gewechselt. Die Nachrichtenagentur Europa Press berichtete am 6. November, das Ministerium habe die zuvor von El Correo de Andalucía veröffentlichte Zahl bestätigt. Es handelt sich um eine Zwischenbilanz seit Einführung des Verfahrens, nicht um 24 Schulwechsel an einem einzigen Tag.

Die Angabe gilt für die gesamte autonome Gemeinschaft. Eine belastbare Aufschlüsselung für die Provinz Málaga oder die Costa del Sol enthält die vorliegende Meldung nicht. Ebenso wenig lässt sich daraus ablesen, wie viele Mobbingverfahren insgesamt eingeleitet wurden oder ohne einen Schulwechsel endeten.

Was Eltern bei einem Mobbingverdacht wissen sollten

Das überarbeitete Verfahren gegen Mobbing und Cybermobbing trat am 1. September in Kraft. Für Familien ist zunächst die Schule der Ansprechpartner: Bei einem möglichen Fall müssen Schulleitung, zuständige Lehrkraft und Schulberatung gemeinsam die Situation bewerten.

Wird dabei eine mögliche Mobbingsituation angenommen, muss der Beginn des Verfahrens der Schulinspektion der jeweiligen Provinz mitgeteilt werden. Außerdem ist er in der Verwaltungssoftware Séneca zu dokumentieren. Diesen Ablauf legt die im andalusischen Amtsblatt BOJA veröffentlichte Verordnung zum Anti-Mobbing-Verfahren fest.

Eltern, die sich wegen eines Verdachts an die Schule wenden, können damit konkret nachfragen, ob die gemeinsame Bewertung stattgefunden hat und ob ein Verfahren eröffnet wurde. Die vorgesehene Einschaltung der Schulinspektion ist dabei ein klar benannter Schritt des Ablaufs.

Ein Verdacht führt nicht automatisch zum Schulwechsel

Für öffentliche weiterführende Schulen sieht das Dekret 483/2026 bei den einschlägigen schweren Mobbingverstößen grundsätzlich einen Schulwechsel als Disziplinarmaßnahme vor. Diese Regel ist jedoch nicht mit einer automatischen Versetzung nach jeder Beschwerde gleichzusetzen. Die Bewertung eines Verdachts und eine Disziplinarmaßnahme sind unterschiedliche Schritte.

Für betroffene Familien ist diese Unterscheidung wichtig: Eine Meldung an die Schule bedeutet zunächst, dass die mögliche Mobbingsituation nach dem vorgesehenen Verfahren geprüft werden muss. Aus der veröffentlichten Gesamtzahl gehen die Umstände der einzelnen Schulwechsel nicht hervor.

Was die Zwischenbilanz offenlässt

Die Zahl von 24 Schulwechseln beruht auf einer Bestätigung des Ministeriums gegenüber Medien. Eine gesondert veröffentlichte amtliche Statistik mit Falldaten liegt der vorliegenden Recherche nicht zugrunde. Die amtlichen Regelungstexte belegen den Verfahrensablauf, nicht die Zahl der Versetzungen.

Als Gesamtzahl der Mobbingfälle darf die Bilanz deshalb nicht verstanden werden. Auch lässt sich daraus allein nicht beurteilen, wie wirksam das neue Verfahren betroffene Kinder schützt. Dafür wären weitere Angaben zu den Verfahren und ihren Ergebnissen erforderlich.