Die ehemalige Bürgermeisterin von Marbella, Marisol Yagüe, ist in der 3. Instanz des Provinzgerichts von Málaga zu zehn Jahren Berufsverbot verurteilt worden, weil sie während ihrer damaligen Amtszeit ihren Mann mit einem Posten und entsprechendem Gehalt versorgt hatte.

Der Prozess fand heute in der Audiencia de Málaga statt. Während der mündlichen Verhandlung haben die ehemalige Bürgermeisterin und die beiden anderen Angeklagten, der Ehemann und der Geschäftsführer der städtischen Gesellschaft für Bau- und Dienstleistungsmanagement von Marbella, das Urteil angenommen.

Die Forderung der Staatsanwaltschaft war zunächst bedeutend höher ausgefallen: eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren, eine Geldstrafe von 3.600 Euro und einem Berufsverbot von zehn Jahren für jeden sowie die Rückgabe der 37.146 Euro, die sich die Angeklagten unrechtmäßig angeeignet hatten. Schließlich hat die Staatsanwaltschaft jedoch die Haftstrafe, die Geldstrafe und die zivilrechtliche Haftung aufgehoben und nur noch zehn Jahre Berufsverbot für jeden von ihnen beantragt.

Die Staatsanwaltschaft hat behauptet, dass die Angeklagte ihren Ehemann mündlich zum Generalkoordinator der Stadtkasse des Stadtrates ernannt hat, „ohne sich an ein rechtliches Verfahren zu halten“. Die Ernennung war nicht von der Regierungskommission des Stadtrates genehmigt worden. Zudem war die Plenarsitzung nicht informiert worden.

Der Geschäftsführer des städtischen Unternehmens kam der mündlichen Anordnung der Bürgermeisterin nach und schloss im Juli 2003 einen Arbeitsvertrag mit Yagües Ehemann, „obwohl er wusste, dass alle Angeklagten die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten hatten“. Das durchschnittliche Nettomonatsgehalt betrug 3.194 Euro. Im Folgejahr ordnete die Bürgermeisterin eine Gehaltserhöhung auf 4.808 Euro an. Auch diese Lohnerhöhung ging nicht den ordentlichen Dienstweg. Foto: EFE/Carlos DÌaz