Nuria Triguero von Diario Sur hat heute einen übersichtlichen Leitfaden für Autonomos veröffentlicht. Dabei geht es um die Zuschüsse und Unterstützungen der andalusischen Regionalregierung für Selbstständige in der Coronakrise. Der Unterstützungsplan für KMU und Selbständige in Andalusien, der gestern von der andalusischen Regierung nach einer Einigung mit den Arbeitgeberverbänden verabschiedet wurde, beläuft sich auf 667 Millionen Euro, die sich aus direkten Zuschüssen, Darlehen mit öffentlicher Bürgschaft und Steuererleichterungen zusammensetzen.

Es gibt zehn Maßnahmenpakete, die verschiedene Sektoren und Bedürfnisse abdecken. Ein und dasselbe Unternehmen kann gleichzeitig von verschiedenen Paketen profitieren, wie der Minister des Ratsvorsitzes, Elias Bendodo, am Dienstag am Beispiel eines selbständigen Bar- oder Restaurantbesitzers erläuterte, der eine Miete von 2.000 Euro zahlt. Diese Einrichtung könnte die 1.000 Euro Beihilfe für die Aufrechterhaltung der Aktivität, die 1.200 Euro Beihilfe für die Zahlung der Miete sowie ein vom Verwaltungsrat garantiertes Darlehen zur Deckung der Mietkosten während sechs Monaten erhalten, das mit einer Ermäßigung von 20 bis 50% der mit dem Eigentümer vereinbarten Miete und einer Ermäßigung von 50% des Satzes für Freizeitmaschinen einhergeht. Auf diese Weise würde dieses Hotelgewerbe Beihilfen im Wert von bis zu 7.300 Euro erhalten.

Die 10 Maßnahmenpakete im Überblick

1. Miete für Selbstständige

Es handelt sich um eine nicht zurückzuzahlende Beihilfe für die Zahlung der Miete von Geschäftsräumen, die aus einer einmaligen Zahlung von 1.200 Euro für Selbständige im Handel und im Hotel- und Gaststättengewerbe und von 4.000 Euro im Falle von Nachtleben- und Kinderfreizeitbetrieben besteht.

Anforderungen: bereits zum 14. März und am Tag der Beantragung als Selbstständiger registriert sein, Mieter der Geschäftsräume oder der Einrichtung sein, die Kaution bei der Agentur für Wohnungswesen und Rehabilitation Andalusiens (AVRA) hinterlegt haben und im Jahr 2019 nicht mehr als 41.357,74 Euro an Einkünften (52.637,13 Euro im Falle einer gemeinsamen Besteuerung) haben.

2. Aufrechterhaltung der autonomen Tätigkeit

Dabei handelt es sich um eine einmalige Zahlung von 1.000 Euro für Selbständige im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Einzelhandel, im Friseurgewerbe, im Taxi- und Ausstellungsgewerbe, mit keiner anderen Voraussetzung als der, dass sie ihre Tätigkeit aufrechterhalten. Der Vorstand verpflichtet sich, Anträge (die zu 100% telematisch und ohne Vorlage von Unterlagen gestellt werden) innerhalb von maximal zwei Monaten zu beschließen. Das Budget, das dieser Hilfslinie zugewiesen werden soll, beträgt 80 Millionen.

Voraussetzung: am 14. März und zum Zeitpunkt der Beantragung der Hilfe als Autonomo registriert sein, mit der Zusage, drei Monate nach Erhalt der Hilfe weiter als Autonomo zu arbeiten, einen steuerlichen Wohnsitz in Andalusien zu haben und die steuerlichen Verpflichtungen und die Sozialversicherung regelmäßig zu zahlen.

3. Sonderhilfe Gaststätten, Beherbung und Hotelerie

Es handelt sich um eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.000 Euro für KMU in den Bereichen Gaststätten, Beherbung und Hotelerie. Der Vorstand plant, 44,6 Millionen Euro für diese Linie bereitzustellen.

Voraussetzung: Sie gehören dem CNAE 55, 56 und 47 an, haben einen Sitz in Andalusien und sind ein KMU (zwischen 9 und 250 Mitarbeiter). Sie müssen die Aktivität 4 Monate nach Erhalt der Hilfe aufrechterhalten.

4. Direkthilfe für die Industrie

Dabei handelt es sich um eine nicht rückzahlbare Hilfe von bis zu 300.000 Euro zur Stärkung der Liquidität von KMU im Industriesektor. Der Vorstand plant, 50 Millionen Euro für diese Linie bereitzustellen.

5. Darlehen mit besonderen Konditionen

Die bestehenden Bürgschaftslinien der Bürgschaftsgenossenschaft (sociedad de garantía recíproca Garántia) (bis zu 300 Millionen) und der Agencia Idea (50 Millionen) werden erweitert, um 100% der Kredite für den Betriebskapitalbedarf von KMU und Selbständigen zu decken. Die allgemeine Linie von Garántia gilt für Darlehen zwischen 12.000 und 100.000 Euro, mit einer Rückzahlungsfrist zwischen 3 und 5 Jahren und einer tilgungsfreien Zeit von 12 Monaten (in Übereinstimmung mit dem ICO ist eine Verlängerung auf 18 oder 24 Monate vorgesehen) und einem Zinssatz von 2%. Die Zinsen für das erste Jahr werden von der Regionalregierung subventioniert. Es gibt auch eine Reihe von Mikrokrediten für Selbständige zwischen 9.000 und 15.000 Euro mit ähnlichen Bedingungen. Die Agencia Idea verfügt über eine Bürgschaftslinie von 80% für industrielle KMUs, für Kredite von 5.000 bis 300.000 Euro (mit einer Obergrenze von 25% des Unternehmensumsatzes im Jahr 2019).

Diese Garantien werden zu Lasten des Haushalts 2021 eingerichtet, so dass sie im nächsten Jahr wirksam werden.

6. Steuerkredite

Der Vorstand wird eine 50%ige Reduzierung der Besteuerung an Spielautomaten anwenden, die im letzten Quartal des Jahres 2020 in Bars und Restaurants in Andalusien aufgestellt werden. Dies bedeutet für die Einrichtungen eine Einsparung von 13,8 Millionen Euro. Laut Elias Bendodo beträgt diese Gebühr rund 250 Euro pro Einrichtung. Der Minister der Präsidentschaft drängte die Gemeinden, Steuererleichterungen und -befreiungen bei lokalen Steuern (IBI, Müllabfuhr, Besetzung öffentlicher Straßen oder IAE zur Unterstützung von KMU und Selbständigen einzuführen.

7. Digitalisierung

Ab 2021 wird der Vorstand verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung der Digitalisierung der am stärksten von der Pandemie betroffenen Sektoren (Handel und Tourismus) sowie des Agrar- und Lebensmittelsektors durchführen. Die Gesamtzuweisung für dieses Paket beträgt 19 Millionen Euro. Die Zuschüsse werden direkt und in Form von Sachleistungen (Ausbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen) gewährt.

8. Anreize zur Mietsenkung

Hierbei handelt es sich um ein Beihilfepaket, mit dem Eigentümer von Räumlichkeiten ermutigt werden sollen, den Mietern Rabatte zu gewähren. Das Unternehmen Garántia bürgt für Kredite, die es KMU und Selbständigen ermöglichen, die Miete für mindestens 6 Monate im Voraus zu zahlen, vorausgesetzt, sie haben mit ihren Vermietern eine Ermäßigung von 20 bis 50 % in diesem Zeitraum vereinbart. Auf diese Weise stellt Garántia die Mietzahlung sicher und der Mieter erhält zusätzlich zur Finanzierung eine Ermäßigung des Mietpreises. Der Unternehmer hat eine einjährige Karenzzeit und eine Rückgabefrist von 3 bis 5 Jahren.

9. Lockdown-Hilfe

Die Junta beabsichtigt, Unterstützungsmaßnahmen zu fördern, die denen ähnlich sind, die während des Lockdowns im März eingeleitet wurden, um den Druck auf KMU und Selbständige zu reduzieren. Dies wäre eine soziale Absicherung für Selbständige, die von dem Rückgang der Tätigkeit betroffen sind. Die genaue Definition hierzu steht noch aus. Darüber hinaus wird die Regionalregierung dem andalusischen Gemeinde- und Provinzialverband (FAMP) vorschlagen, die Zahlung der Wasser- und Müllgebühren für diese Unternehmen zu verschieben.

10. Kultursektor

Die Junta plant, 4 Millionen Euro für drei Hilfslinien für den Kultursektor bereitzustellen: Subventionen für Aktivitäten des künstlerischen Schaffens zur Linderung der Auswirkungen der Pandemie; Subventionen für Gemeinden für den Kauf von Büchern (2.500 Euro für Städte mit weniger als 5.000 Einwohnern und 5.000 Euro für Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern) und Hilfe für Kulturräume, die aufgrund der Pandemie schließen oder ihre Öffnungszeiten drastisch reduzieren mussten. Foto: Junta de Andalucía