Der Rat der andalusischen Regierung hat eine Verordnung zugelassen, die zum ersten Mal die Verfahren für die Ausstellung, Erneuerung, Änderung und den Verlust der großen Familienkarte („Carné de familia numerosa“) regelt. Bislang gibt es in Andalusien diesbezüglich keine spezifischen Bestimmungen, berichtete das Kommunikationsbüro der Regierung.

Das Dekret beruht auf dem Grundsatz der Rechtssicherheit und regelt den Ausweis als Instrument der individuellen Anerkennung des Status einer kinderreichen Familie. Es legt zudem Inhalt und Gültigkeitsdauer fest und regelt die Möglichkeit, bei Verlust der Karte ein Duplikat zu erhalten.

In diesem Sinne zielt die Verordnung darauf ab, die Verwaltungseffizienz zu erhöhen und ein agileres Verfahren zu fördern, das zu einem besseren Service für Antragsteller und Begünstigte führt, die die große Familienkarte beantragen.