Die Zahl der Covid-Fälle steigt weiter an. Insbesondere die Provinzen Málaga mit 1244 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen, Almeria mit 785 Fällen, sowie Sevilla mit 873 Fällen und die Costa del Sol mit 448 Fällen, sind stark betroffen.
Insgesamt gab es in Andalusien seit Beginn der Pandemie 45.030 bestätigte Corona Fälle. In den letzten sieben Tagen wurden 5.010 Neuinfektionen gemeldet. Die Zahl der an Covid 19 verstorbenen liegt seit Beginn der Pandemie bei 1589. Davon sind 41 in den letzten sieben Tagen verstorben. Vor einigen Tagen wurde der Vorwurf laut, Andalusiens Regierung habe die korrekte Zahl der Infizierten nicht kommuniziert. Dabei handelt es sich um unkontrollierte Ausbrüche, das heißt, Infektionen, bei denen Herde und Spreader nicht mehr klar identifiziert und nachverfolgt werden können. Besonders betroffen sind die Gemeinden Marbella, Estepona und das oberhalb von Marbella liegende Ojén. Dicht gefolgt von der Touristenregion Torremolinos.

In anderen Regionen Andalusiens sieht es anders aus. 100 von insgesamt 785 Gemeinden geben an, dass sie bisher keine Covid 19 Fälle zu melden haben. Dabei handelt es sich hauptsächlich um kleine abgelegene Dörfer. (Stand 11.09.2020)

Maßnahmen

Folgende Maßnahmen, die die spanische Regierung zur Eindämmung der Pandemie festgelegt hat, gelten bei Einreise nach Spanien:
Seit dem 21. Juni 2020 ist die Einreise aus allen EU Staaten nach Spanien wieder möglich. Dabei erfolgt die Gesundheitskontrolle mit Temperaturmessung, sowie einer visuellen Kontrolle der reisenden Personen. Bei einer Überschreitung der 37,5°C oder anderen Auffälligkeiten werden die Einreisenden weiteren umfangreicheren Untersuchungen unterzogen. Zudem muss ein Reiseformular digital, in Ausnahmefällen in Papierform, ausgefüllt werden.
Das Reiseformular kann im Spain Travel Health-Portal herunterladen werden. Dabei wird ein QR-Code erzeugt, der bei Einreise zwingend vorgelegt werden muss. Eine Registrierung kann erst 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen.
Desweiteren gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb sowie außerhalb geschlossener Räume und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht wird mit einer Geldstrafe bis zu 100 Euro geahndet. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind nur Kinder, die unter sechs Jahre alt sind und Personen, die aus begründeten gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.
Es gilt eine Begrenzung der Öffnungszeiten im Gastronomiebereich auf spätestens 1.00 Uhr nachts, sowie die Begrenzung der maximalen Personenzahl an einem Tisch im Restaurant auf zehn. Das Rauchverbot gilt auch im Freien, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann.
Diskotheken und Nachtbars bleiben bis auf weiteres geschlossen. Dabei wird auch verstärkt das Party-Verbot im Freien kontrolliert. Zudem sind die Spanische Häfen für Kreuzfahrtschiffe auf unbestimmte Zeit gesperrt.

Reisewarnung des Deutschen Auswärtigen Amtes

Nach Aussage des Deutschen Auswärtigen Amtes wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien aufgrund der derzeit hohen Infektionszahlen gewarnt. Spanien wurde wieder zum Risikogebiet erklärt. Rückkehrer aus Spanien müssen in Deutschland einen kostenlosen, aber verpflichtenden PCR-Test durchführen. Je nach Testergebnis müssen Heimreisende in Quarantäne verbleiben. Bitte informieren Sie sich direkt vor der Reise, auf der Seite des spanischen Gesundheitsministeriums, bezüglich aktueller Änderungen.

Foto: Eduardo Briones/EUROPA PRESS/dpa