Der nationale Gerichtshof von Spanien hat das Innenministerium zu einer Entschädigungszahlung verurteilt. Im Falle geschlechtsspezifischer Gewalt hatte eine Frau den Schutz der Guardia Civil erbeten, der ihr jedoch verwehrt wurde. Kurz nach diesem Hilferuf wurde die Frau von ihrem Ehemann in Sanlucar La Mayor (Sevilla) ermordet.
Die Guardia Civil ist verantwortlich, so das Gericht in seinem Urteil, wenn bei der polizeilichen Einschätzung des Gewaltrisikos der dem Opfer zuerkannte Mindestschutz unzureichend war. Die Frau wurde einen Monat nach Einreichung der Beschwerde von ihrem Ehemann ermordet.
Nach Ansicht der Kammer „sollte sich das Handeln der Beamten in Situationen geschlechtsspezifischer Gewalt nicht auf formale Aspekte beschränken“, sondern „ihr Handeln sollte der Hilfe und dem Schutz von Frauen dienen, die gewalttätigem Verhalten im familiären Umfeld ausgesetzt ist“, da diese Fälle besondere Aufmerksamkeit erfordern. Es sei unabdingbar, die Folgen von Missbrauchs zu verhindern und Angriffe auf Frauen und Schutzbefohlene so weit wie möglich zu vermeiden.
Das Urteil geht auf September 2016 zurück, als die Frau einen Schutzantrag bei der Guardia Civil in Sanlucar La Mayor (Sevilla) beantragte, der vom Gericht aufgrund der Existenz widersprüchlicher Versionen und der Tatsache, dass die Beamten das Risiko für die Frau als „no apreciado“ qualifizierten, abgelehnt wurde.
Das Gericht sprach den Eltern (je 20.000 Euro) und den beiden minderjährigen Kindern der verstorbenen Frau eine Entschädigung für moralischen Schadenersatz zu (je 70.000 Euro).