Spanien hat einen wichtigen Schritt zur Verteidigung der Rechte von Tieren unternommen. Aufgrund einer Gesetzesanpassung gelten Tiere ab sofort als Familienmitglieder, das bedeutet: sie werden nicht mehr als Gegenstand oder Sache betrachtet. Vielmehr gelten sie ab sofort als „mit Gefühlen ausgestattete Lebewesen“. Die Gesetzesreform ist seit Mittwoch den 05. Januar 2022 in Kraft.
Diese Änderung ist auf eine dreifache Gesetzesreform des Zivilgesetzbuchs, des Hypothekengesetzes und des Zivilprozessrechts zurückzuführen, die vom Abgeordnetenhaus am 2. Dezember verabschiedet und am 16. Dezember im Staatsanzeiger veröffentlicht wurde. Mit dieser neuen Verordnung werden Hunde, Katzen und andere Haustiere als offizielle Familienmitglieder und nicht als Gegenstände anerkannt. Daher werden sie rechtlich anders behandelt als jeder unbelebte Gegenstand. Außerdem ist das Aussetzen von Haustieren verboten, und ihnen dürfen keine Leiden oder Schmerzen zugefügt werden. Zudem muss ein entlaufenes Haustier, wenn es gefunden wird, seinem rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden, es sei denn, es gibt Hinweise darauf, dass das Tier misshandelt worden ist. Was die Änderung des Zivilprozessgesetzes betrifft, so bedeutet dies, dass ein Richter nach einer Scheidung, wenn keine Einigung erzielt wurde, das Sorgerecht für das Haustier „unter Berücksichtigung der Interessen der Familienmitglieder und des Wohlergehens des Tieres“ zuweist.
Generell betonte die Sozialdemokratin Sandra Guaita, dass der Text „den Kampf gegen Misshandlung und Grausamkeit“ im Allgemeinen widerspiegelt. In diesem Sinne wies sie darauf hin, dass Gewalt ein übergreifendes Phänomen ist. Menschen, die Tieren gegenüber grausam sind, sind oft auch Menschen gegenüber gewalttätig. Alle Fraktionen haben für diese Maßnahme gestimmt, mit Ausnahme von Vox, die dagegen gestimmt hat und sie für „unsinnig“ hält, und der PP, die sich der Stimme enthalten hat. Foto: Redaktionshund Snoop / Astrid Kramer