Der Plenarsenat hat an diesem Mittwoch den Gesetzentwurf zur Förderung des Startup-Ökosystems, auch Startup-Gesetz genannt, gebilligt. Dennoch muss das Gesetz noch einmal an den Kongress zurückgehen, da während seiner Bearbeitung mehrere Kompromissänderungen eingearbeitet wurden. Der Senat hat die Initiative, die im Dringlichkeitsverfahren behandelt wurde, mit 237 Ja-Stimmen, 23 Enthaltungen und keiner Gegenstimme gebilligt.
Unter den Änderungen, die aufgenommen wurden, ist die Möglichkeit hervorzuheben, dass ein Seriengründer das Gesetz für mehrere Unternehmen unbegrenzt in Anspruch nehmen kann, anstatt dreimal, wie in dem vom Kongress übermittelten Text vorgeschlagen. Die neue Verordnung betrifft alle neu gegründeten Unternehmen, die ihren Hauptsitz und mehr als die Hälfte ihrer Arbeitsplätze in Spanien haben und die weniger als fünf Jahre alt sind, wobei diese Frist auf sieben Jahre verlängert werden kann, wenn es sich um Unternehmen handelt, die in der Biotechnologie oder in der Industrie tätig sind, da diese in der Regel eine langsamere Reifezeit haben.

Die Unternehmen, die sich für diese Regelung bewerben, werden von einer Institution daraufhin geprüft, ob sie innovativ und risikofreudig handeln oder nicht. Beide Aspekte werden als unabdingbare Charaktereigenschaften eines Startups angesehen. Ziel ist es, neue Unternehmer durch die Beseitigung bürokratischer Hindernisse anzulocken. Auch für Investoren sollen die Rahmenbedingungen steuerlich so geregelt sein, dass es sich lohnt, in ein spanisches Startup zu investieren. Steuererleichterungen gelten auch für die Beschäftigten des Startups sowie für die Gründer, die sich z.B. entsprechende Boni auszahlen können. Foto: LinkedIn Sales Solutions