Die andalusische Regierung hat an diesem Freitag eine neue Abriegelung der autonomen Gemeinschaft beschlossen, während „für den Moment“ die Mobilität zwischen den Provinzen beibehalten wird. Außerdem ist die Ausgangssperre zwischen 22.00 und 6.00 Uhr festgelegt worden. Diese neuen Einschränkungen treten von Sonntag auf Montag in Kraft (10.- 11.01.) und werden bis Sonntag, 24.01. um Mitternacht aufrechterhalten. Dies wurde diesen Freitag vom Ministerpräsidenten der andalusischen Regierung, Juanma Moreno, in einem Auftritt vor den Medien nach der Sitzung des Expertenkomitees für die Verabschiedung von Maßnahmen bekannt gegeben, nachdem in den letzten Tagen ein Anstieg der Coronavirus-Infektionen in der Gemeinde und der Zahl der Krankenhausaufenthalte festgestellt wurde. Laut dem Präsidenten „beginnt sich die dritte Welle der Pandemie bereits zu zeigen.“ Der Präsident hat auch mitgeteilt, dass die Abriegelung der acht Gemeinden von Campo de Gibraltar beibehalten wird.

Die Abriegelung Andalusiens – die ausnahmsweise zwischen dem 23. Dezember und dem 7. Januar für Familientreffen während der Weihnachtsfeiertage aufgehoben wurde – bedeutet, dass es nicht möglich ist, die Gemeinde zu betreten oder zu verlassen, außer aus berechtigten Gründen. Die Mobilität zwischen den Provinzen wird beibehalten, obwohl dies ständig überprüft wird, falls sie zu irgendeinem Zeitpunkt auf Anraten von Experten eingeschränkt werden sollte. Moreno begründete diese Maßnahmen damit, dass die dritte Welle der Pandemie allmählich spürbar wird, da es in den letzten Tagen einen „leichten Aufschwung“ bei der Zahl der Infektionen und Krankenhauseinweisungen gegeben hat. Er wies jedoch darauf hin, dass die Rate der Krankenhauseinweisungen und Todesfälle pro 100.000 Einwohner in Andalusien „zum Glück für den Moment“ niedriger ist als in Spanien insgesamt, was darauf hindeutet, dass die in der Vorweihnachtszeit ergriffenen Maßnahmen „verhältnismäßig“ waren.

Die Maßnahmen im Überblick

  1. Beibehaltung der Abriegelung der Autonomen Region, so dass die Ein- und Ausreise nach Andalusien nur mit berechtigtem Grund erfolgen kann.
  2. Mobilität ist zwischen den 8 Provinzen erlaubt.
  3. Die Sperrung der 8 Gemeinden des Campo de Gibraltar wird beibehalten und die Sperrung der Gemeinde Añora, in Córdoba, wird angeordnet.
  4. „Ausgangssperre“ zwischen 22:00 und 6:00 Uhr.
  5. Beschränkung bei Treffen auf 6 Personen.
  6. Geschäfte können bis 20.00 Uhr geöffnet sein.
  7. Die Hotellerie im Allgemeinen wird bis 6 Uhr abends öffnen können. Cafeterien dürfen bis 20 Uhr geöffnet sein, sofern sie keinen Alkohol verkaufen.
  8. Bestellungen können bis 21.30 Uhr abgeholt werden.
  9. Sie können telefonisch bis 22.30 Uhr bestellt werden, um bis 23.30 Uhr nach Hause geliefert zu werden.
  10. Das Schuljahr in der Pflichtstufe wird wie gewohnt fortgesetzt.
  11. Der Unterricht an der Universität wird nur in den Zentren „online“ sein, die in Gebieten mit Alarmstufe 4 liegen: ab Montag sind das Granada, Jaén, Almería und Jerez.

Foto: Junta de Andalucía